Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Psychotherapeutische Interventionen können mittels Gesprächen, spielerischen und kreativen Methoden im Einzel- oder Familiensetting durchgeführt werden.
Ziele der Behandlung sind, Leidenszustände zu beseitigen/lindern, vorhandenes Entwicklungspotenzial zu erkennen und zu fördern sowie neue Bewältigungsstrategien zu erarbeiten und Ressourcen zu aktivieren.
Eine Teilrückerstattung durch die jeweilige Kasse und Bezirkshauptmannschaft/Magistrat Graz ist möglich – wenn erwünscht
Um eine Teilrefundierung bei den Krankenkassen zu bekommen, benötigen Sie spätestens bis zur zweiten Psychotherapiesitzung eine ärztliche Bestätigung, die Ihnen Ihre Hausärztin/ihr Hausarzt ausstellen kann.
- Die ÖGK refundiert € 31,50 pro Sitzung
- Die BVAEB refundiert € 42,20 pro Sitzung
- Die KFA refundiert € 42,20 pro Sitzung
- Die SVS refundiert 45,00 € pro Sitzung
(Angaben ohne Gewähr)
Bei Kindern und Jugendlichen ist zusätzlich eine Kostenrückerstattung durch die zuständige Kinder und Jugendhilfe der BH in der Höhe von 28,50 € pro Sitzung (Angaben ohne Gewähr) möglich.
Psychotherapeutische Unterstützung bei
- schulischen Problemen (Lernschwierigkeiten, Prüfungsangst, Schulangst,…)
- Aufmerksamkeitsschwierigkeiten
- Entwicklungsverzögerungen
- psychosomatische Beschwerden (unklare körperliche Beschwerden ohne organische Ursache, z.B. chronische Kopfschmerzen)
- aggressivem Verhalten
- ängstlich oder depressivem Verhalten
- Schwierigkeiten mit dem Essen (Übergewicht, Nahrungsverweigerung,…)
- Ausscheidungen (Einnässen, Einkoten)
- Verlusterlebnissen (Trennung der Eltern, Tod eines Angehörigen,…)
- sozialen Problemen (Mobbing,…)
Hier geht’s zur Terminvereinbarung bzw. zur Klärung von offenen Fragen
Klinisch-psychologische Diagnostik
- Entwicklungsdiagnostik (Feststellen des Entwicklungsstandes des Kindes)
- Leistungsdiagnostik und Abklärung von Teilleistungsschwächen wie Lese-/Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche insbesondere auch Früherkennenung solcher
- Persönlichkeitsdiagnostik
Ablauf des Diagnostikprozesses:
Es findet ein Erstgespräch statt (in der Regel mit den Eltern und dem Kind). Je nach Fragestellung erfolgen zwei Termine mit dem Kind. Am Ende findet ein Abschlussgespräch statt, in welchem die Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen besprochen werden.
Bei Bedarf kann mit Einverständnis der Eltern ein Austausch mit Schule oder Kindergarten stattfinden.
Die Kosten werden von der jeweiligen Krankenkasse zum größten Teil übernommen!
Hier geht’s zur Terminvereinbarung bzw. zur Klärung von offenen Fragen